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Kfz - Kurzzeitkennzeichen

Auf Antrag teilt die für den Hauptwohnsitz des Halters/der Halterin zuständige oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten für maximal fünf Tage zu. Kurzzeitkennzeichen werden nur noch fahrzeugbezogen ausgegeben und dürfen an keinem anderen Fahrzeug genutzt werden. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Zuteilung abgemeldet sein.


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Einschränkungen:

  • Ob eine Nutzung im Ausland möglich ist, muss der Halter/die Halterin eigenständig mit der ausländischen Behörde klären.
  • Liegt keine gültige Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Betriebserlaubnis vor, kann ein eingeschränktes Kurzzeitkennzeichen für Fahrten zur Untersuchungsstelle oder Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, und einem unmittelbar angrenzenden Bezirk zugeteilt werden. Hierfür ist ausschließlich die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges zuständig. Das gilt auch, wenn die antragstellende Person im Kreis Siegen-Wittgenstein gemeldet ist.

Bei Personen oder Firmen, die keinen Wohn- oder Firmensitz in Deutschland haben:

  • Erklärung zur empfangsbevollmächtigten Person im Original
  • Gültiges Ausweisdokument (Original oder Kopie) der empfangsbevollmächtigten Person

Hinweis zur empfangsbevollmächtigten Person:

Der empfangsbevollmächtigten Person werden stellvertretend für die Halterin beziehungsweise den Halter behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Diese müssen unverzüglich an den Halter/die Halterin weitergeleitet werden. Die empfangsbevollmächtigte Person muss eine natürliche Person (keine Firma) sein. Der Hauptwohnsitz muss im Kreis Siegen-Wittgenstein liegen.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die letzte gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeitkennzeichen
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/ Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht

Information

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.