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Kfz - Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Ausstellen eines neuen Fahrzeugbriefes bei Verlust oder Diebstahl:
Wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren hat, kann bei der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen. Der Fahrzeughalter muss in der Regel persönlich vorsprechen und eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben oder den Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei erbringen.

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Der bisherige Fahrzeugbrief wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Ein neuer Fahrzeugbrief kann frühestens 14 Tage nach der Veröffentlichung im Verkehrsblatt ausgestellt werden.

Zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss stets auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt werden.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

- Eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters oder den Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (falls dieser nur in Kopie vorliegt, muss die Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung zwingend im Original vorliegen)

Information

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.