Kfz - Ausfuhrkennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen).
Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:
- Vorführpflicht: Das Fahrzeug muss mit noch gültiger Hauptuntersuchung bei der Zulassungsbehörde während der Öffnungszeiten vorgeführt werden.
- Gültige Hauptuntersuchung: Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung muss mindestens so lange bestehen, wie der Zulassungszeitraum des Ausfuhrkennzeichens beantragt wird.
- Versicherungspflicht: Die Zulassung erfolgt nur bei gleichzeitiger Vorlage der 3-teiligen, gelben Versicherungsbestätigung für die internationale Zulassung.
Bei Wohn- oder Firmensitz im Ausland:
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- Nachweis der Anschrift, gegebenenfalls mit Übersetzung
- Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten
Hinweis zur empfangsbevollmächtigten Person:
Der empfangsbevollmächtigten Person werden stellvertretend für die Halterin beziehungsweise den Halter behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Diese müssen unverzüglich an den Halter/ die Halterin weitergeleitet werden.
Die empfangsbevollmächtigte Person muss eine natürliche Person (keine Firma) sein. Der Hauptwohnsitz muss im Kreis Siegen-Wittgenstein liegen.
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Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung, den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- SEPA Lastschriftmandat oder Bescheinigung des Hauptzollamtes, dass die Kfz-Steuer dort entrichtet wurde
- Empfangsbevollmächtigung
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.