Kfz - Änderung der technischen Daten in den Zulassungsbescheinigungen
Sollen die technischen Daten in den Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (zum Beispiel Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (zum Beispiel Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
Es ist darauf zu achten, ob die technische Änderung gemäß Gutachten in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bei Änderung der Leistung oder Fahrzeugart wird die Zulassungsbescheinigung Teil II zwingend benötigt.
- Gutachten («Änderungsabnahme«) des amtlich anerkannten Sachverständigen / Einbaubescheinigung der Werkstatt in Verbindung mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des eingebauten Partikelfilters / Katalysators oder Herstellerbescheinigung
Es ist keine Vollmacht erforderlich.
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.