Kfz - 100 km/h-Schild für Anhänger
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Erforderlich ist hierbei der Eintrag unter Feld 22 in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Wenn das Fahrzeug bereits ab Werk für 100 km/h zulassungsfähig ist, wird dies bei der Zulassung in die Fahrzeugpapiere übernommen. Bei gebrauchten Anhängern ist die Zulassungsfähigkeit für 100 km/h durch ein Gutachten nach §19 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle nachzuweisen.
Die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle nehmen dann einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers vor und siegeln das erworbene 100 km/h-Schild für den Anhänger ab.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
bei nachträglicher Eintragung:
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gegebenenfalls Fahrzeugbrief, falls noch alte Fahrzeugpapiere (bis 2005)
- Herstellerbescheinigung oder Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle
- Aufkleber "100"
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.