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Führerschein - Verlängerung der Klassen C1, C1E, C , CE, D1, D1E, D, DE

Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden seit dem Jahr 1999 nur noch befristet erteilt und müssen im Anschluss jeweils für fünf Jahre verlängert werden. Dies gilt auch für Inhaber der alten Klasse 2, welche das 50. Lebensjahr vollenden.

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Der EU-Kartenführerschein wird durch die Führerscheinstelle bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Die Bearbeitung dauert etwa drei bis vier Wochen. Es wird daher empfohlen, die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen (maximal sechs Monate vor Ablauf).

Wer den neuen Führerschein abholen möchte, kann den alten Führerschein so lange behalten. Er wird dann bei der Ausgabe des neuen Führerscheins entwertet. Wer sich den EU-Kartenführerschein zusenden lassen möchte, muss den alten Führerschein schon bei der Antragstellung entwerten lassen. Es wird dann eine vorläufige Fahrbescheinigung ausgestellt, welche dazu berechtigt, innerhalb Deutschlands Fahrzeuge zu führen. Der EU-Kartenführerschein wird dann per einfachem Brief zugesandt.

Berufskraftfahrer müssen die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz beachten. Der Führerschein muss persönlich beantragt werden.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Bisheriger Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nummer 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (zum Beispiel durch Hausarzt oder Betriebsarzt) nach Anlage 5 Nummer 1 FeV (nicht älter als ein Jahr)
  • Leistungs-/Reaktionstest gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als ein Jahr) bei Verlängerung der Klasse D, DE, D1 und D1E
  • zusätzlich bei Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E Führungszeignis der Belegart "O" (bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen)
  • Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Kreis Siegen-Wittgenstein und vor dem 1. Januar 1999 erworben wurde (gilt nicht bei Kartenführerscheinen; möglichst per Fax an 0271 333-1057)

Information

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.