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Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus nicht-EU-Staaten

Umtausch ausländischer Führerscheine aus nicht-EU-Staaten

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Nach Abschluss der Bearbeitung wird der ausländische Führerschein einbehalten.

Zum Thema "Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus nicht-EU-Staaten" hat das Bundesverkehrsministerium eine umfangreiche Broschüre herausgegeben (siehe unten).

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Gültiger nationaler Führerschein
  • Führerscheinübersetzung durch einen anerkannten Dolmetscher oder des ADAC
  • Sehtestbescheinigung (Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T) oder augenärztliches Gutachten (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
  • Ärztliches Gutachten (nur bei den C- und D-Klassen) über die Fahreignung; verbindliches Muster gemäß Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung ist zwingend vorgeschrieben
  • zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE einen Leistungs- und Reaktionstest nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung
  • Nachweis über die Ausbildung in "Erster Hilfe"
  • Reisepass / gültiger Identitätsnachweis
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Im Falle einer notwendigen Prüfung, den Namen der Fahrschule

Gemäß § 17 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hat der Bewerber die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder dem Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

Sollten Sie die Fahrschulausbildung in einer Fahrschule absolvieren, die nicht an Ihrem Wohnort ist, können Sie mit dem unten angefügten Formular einen auswärtigen Prüfort beantragen.

Betroffen sind hiervon die Bewerber, die eine Fahrschule außerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein besuchen.

Information

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.