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Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17

Erteilen einer Fahrerlaubnis für Jugendliche ab 17 Jahren, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.

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Folgende Voraussetzungen/Bedingungen sind zu beachten:
  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere Begleiter eingetragen werden.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.
  • Die Begleiter dürfen nur maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
  • Die begleitende Person darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol (Atemalkohol 0,25 mg/l oder Blutalkohol 0,5 % oder mehr) oder der Wirkung eines berauschenden Mittels stehen.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung
  • Gültiger Personalausweis oder Pass des Antragstellers
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17" mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung (Anl. 1)
  • Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift (Anl. 2)
  • Kopie des Führerscheins und Ausweises jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt
  • Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
  • Bescheinigung über Teilnahme am Lehrgang in "Erster Hilfe"

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.