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Ausländer - Integrationskurse

Beratung über Integrationskurse und Teilnahmemöglichkeiten.

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Abhängig von der Art der Aufenthaltserlaubnis und den vorhandenen Sprachkenntnissen werden Ausländer automatisch zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt oder sogar verpflichtet. Dadurch erhalten die Teilnehmer an dem Kurs eine Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; abhängig von der persönlichen Lage müssen Teilnehmer dann entweder nur einen kleinen Kostenbeitrag leisten oder werden sogar ganz von den Kosten befreit.

Wer von der Ausländerbehörde weder eine Berechtigung noch eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhält, kann einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Bei der Antragstellung ist der ausgesuchte Sprachkursträger behilflich.