Ausländer - Aufenthaltserlaubnis allgemein
Aufenthaltserlaubnis als befristeter Aufenthaltstitel.Details einblenden
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch, Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.Folgende Unterlagen werden üblicherweise gefordert:
- Biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, zum Beispiel aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- Bei Schülern oder Studenten: Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
Kosten:
- Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100 Euro
- Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von über einem Jahr: 110 Euro
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Monate: 65 Euro
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als drei Monate: 80 Euro