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Ausländer - Aufenthaltserlaubnis allgemein

Aufenthaltserlaubnis als befristeter Aufenthaltstitel.

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Die Aufenthaltserlaubnis kann für verschiedene Zwecke erteilt werden:
  • Familienzusammenführung
  • Studium, Sprachkurse
  • Au-pair-Beschäftigung
  • Schüleraustausch, Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
  • Beschäftigung
  • Forschung
  • Selbständige Tätigkeit

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.

Folgende Unterlagen werden üblicherweise gefordert:
  • Biometrisches Passbild
  • Wohnraumbescheinigung
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, zum Beispiel aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
  • Bei Schülern oder Studenten: Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung

Kosten:
  • Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100 Euro
  • Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von über einem Jahr: 110 Euro
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Monate: 65 Euro
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als drei Monate: 80 Euro