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Nutzbarmachung des Archivgutes

Das erschlossene Archivgutes kann im Benutzerraum des Kreisarchivs nach der Maßgabe des Archivgesetzes NRW eingesehen werden. Fotografien beziehungsweise Scans des Archivgutes sind möglich, sofern es der Erhaltungszustand des Archivgutes erlaubt.

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