Natura 2000 und FFH-Gebiete
Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU vom 5. Juni 1992 (FFH-RL) sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein europäisches ökologisch zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung »Natura 2000« zu knüpfen.Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Betreuung der Natura 2000 und FFH-Gebiete zuständig.
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So sollen die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung zum Beispiel
- wegen der Vorkommen besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten oder
- wegen besonderer Lebensraumtypen
Für Pläne und Projekte in diesen Gebieten ist eine besondere FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind insgesamt 30 FFH-Gebiete mit einer Fläche von 15.494 Hektar (also etwa 13,7 Prozent der Kreisfläche. Zum Vergleich: NRW etwa 5,4 Prozent der Fläche, Deutschland etwa 9,3 Prozent der Fläche) sowie ein EU-Vogelschutzgebiet (4.654 Hektar) durch das Land NRW an die EU gemeldet worden.