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Schwerbehinderte - Parkausweis

Ausstellen von Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen aG oder Bl. Die Einwohner der Städte und Gemeinden Bad Berleburg, Bad Laasphe, Burbach, Erndtebrück, Freudenberg, Hilchenbach, Neunkirchen und Wilnsdorf erhalten den Parkausweis beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Die Einwohner der Städte Siegen, Kreuztal und Netphen müssen die Anträge in den jeweiligen Rathäusern ihrer Stadtverwaltung stellen.

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Für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) kann auf Antrag ein blauer Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ausgestellt werden. Dieser berechtigt unter anderem dazu:
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken
  • in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken
  • auf gekennzeichneten Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden zu parken,
  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO) bis zu drei Stunden zu parken
  • im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
  • an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken
  • auf Parkplätzen oder Parkstreifen, die mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren geregelt werden, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Schriftlicher Antrag
  • Kopie Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • Personalausweis
  • Passbild