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Hygieneüberwachung medizinischer Fußpflege, Tätowierer etc.

Hygienische Überwachung von Fußpflegeinrichtungen und Tattoostudios im Rahmen der Hygieneverordnung NRW:

Die Hygiene-Verordnung betrifft alle Personen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände anwenden, welche bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut Kunden verletzen oder die - unbeabsichtigt - Verletzungen verursachen können. Die Verordnung umfasst insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Kosmetik (zum Beispiel Permanent Make-up), Maniküre, kosmetischen Fußpflege (Pediküre), medizinischen Fußpflege (Podologie), des Rasierens, Frisierens, Tätowierens, Piercens und Ohrlochstechens.