Schulärztliche Gutachten und Stellungnahmen
Die Schulärzte erstellen medizinische Gutachten zu verschiedenen schulbezogenen Fragestellungen, so zum Beispiel bei der Überprüfung von sonderpädagogischem Förderbedarf, bei gesundheitlich bedingten Schulfehlzeiten, bei längeren Befreiungen vom Sportunterricht.Details einblenden
Im Rahmen der Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs werden schulärztliche Gutachten zu den medizinischen Aspekten erstellt. Den Auftrag zur Begutachtung erteilt die zuständige Schulaufsicht. Hat ein Schüler erhebliche Fehlzeiten, kann die Schulleitung ein schulärztliches Gutachten beauftragen zur Frage, welche gesundheitliche Gründe für die Fehlzeiten vorliegen.
Soll ein Schüler länger als zwei Monate vom Sportunterricht befreit werden, so kann die Schule eine schulärztliche Bestätigung des ärztlichen Attestes anfordern. Bei den Untersuchungen ist die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils notwendig und sinnvoll.
Soll ein Schüler länger als zwei Monate vom Sportunterricht befreit werden, so kann die Schule eine schulärztliche Bestätigung des ärztlichen Attestes anfordern. Bei den Untersuchungen ist die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils notwendig und sinnvoll.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Impfpass
- Vorsorgeheft
- Eltern-Fragebogen (PDF-Datei)
- Gegebenenfalls ärztliche Befundberichte