Amtsärztliche Leichenschau
Vor der Einäscherung beziehungsweise vor einer Überführung einer verstorbenen Person in das Ausland ist eine zweite, amtsärztliche Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben.Details einblenden
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Vertraulicher und nichtvertraulicher Teil des Leichenschauscheins (Original oder beglaubigte Kopie)
- Obduktionsschein, falls durchgeführt
- Bei fremdsprachigen Leichenschauscheinen: amtliche Übersetzung