Amtsärztliche Stellungnahmen zur Beihilfefähigkeit von Reha-Maßnahmen und Kuren
Vor Antritt einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme beziehungsweise einer Heilkur muss für Beihilfeempfänger die medizinische Notwendigkeit durch eine amtsärztliche Untersuchung bestätigt werden, um Beihilfe zu erlangen.Details einblenden
Die Untersuchung ist für die Beihilfeberechtigten zunächst kostenpflichtig. Die Rechnung kann dann bei der Beihilfe eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Selbstauskunft Reha-Maßnahmen und Kuren
- Erweitertes haus-/fachärztliches Rehabilitationsattest
- Brille und Kontaktlinsen, falls vorhanden