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Zahnärztliche Gutachten

Neben den Präventionsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen gehören zahnärztliche Gutachten zu den Schwerpunktaufgaben des Zahnärztlichen Dienstes.

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Gutachterliche Stellungnahmen insbesondere für Beihilfestellen, Sozialämter, Gerichte. Die Begutachtungen erfolgen nur nach schriftlicher Beauftragung durch die Behörden und Gerichte. Falls notwendig, wird ein Termin zur Untersuchung schriftlich mitgeteilt.

Ausnahme: Prüfungsrücktritt wegen zahnmedizinischer Erkrankung. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Zum Untersuchungstermin mitbringen:

  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
  • Verfügbare zahnärztliche Unterlagen, zum Beispiel Modelle, zahnärztliche Röntgenaufnahmen