Zahnärztliche Gutachten
Neben den Präventionsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen gehören zahnärztliche Gutachten zu den Schwerpunktaufgaben des Zahnärztlichen Dienstes.Details einblenden
Gutachterliche Stellungnahmen insbesondere für Beihilfestellen, Sozialämter, Gerichte. Die Begutachtungen erfolgen nur nach schriftlicher Beauftragung durch die Behörden und Gerichte. Falls notwendig, wird ein Termin zur Untersuchung schriftlich mitgeteilt.
Ausnahme: Prüfungsrücktritt wegen zahnmedizinischer Erkrankung. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Ausnahme: Prüfungsrücktritt wegen zahnmedizinischer Erkrankung. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Zum Untersuchungstermin mitbringen:
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Verfügbare zahnärztliche Unterlagen, zum Beispiel Modelle, zahnärztliche Röntgenaufnahmen