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Nicht-akademische Heilberufe: Anerkennung einer im Ausland erworbenen Ausbildung

Das Gesundheitsamt ist zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bei einer im Ausland erworbenen Ausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf.

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Vor der Erteilung der Erlaubnis durch das Gesundheitsamt des Kreis Siegen-Wittgenstein ist allerdings zuerst die Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen nichtakademischen Heilberufsausbildung durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter dem unten aufgeführten Link.