Berufserlaubnis nichtakademischer Heilberufe
Ausstellen von Berufsurkunden für Personen in einem nichtakademischen HeilberufDetails einblenden
Nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung an einer der Aus- und Weiterbildungsstätten im Kreis Siegen-Wittgenstein ist das Gesundheits- und Veterinäramt für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung zuständig.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Antragsformular (Vordruck zum Download)
- Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate; Vordruck zum Download)
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart O (nicht älter als drei Monate; beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt des Wohnortes beantragen)