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Berufserlaubnis nichtakademischer Heilberufe

Ausstellen von Berufsurkunden für Personen in einem nichtakademischen Heilberuf

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Nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung an einer der Aus- und Weiterbildungsstätten im Kreis Siegen-Wittgenstein ist das Gesundheits- und Veterinäramt für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung zuständig.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Antragsformular (Vordruck zum Download)
  • Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate; Vordruck zum Download)
  • Amtliches Führungszeugnis der Belegart O (nicht älter als drei Monate; beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt des Wohnortes beantragen)