Reisen mit Tieren/Verbringen von Tieren
Um Tierseuchen vorzubeugen, wird die Ein-und Ausfuhr von Heim- und Nutztieren innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie aus Drittländern in die EU überwacht. Wer ein Ursprungs- und Gesundheitszeugnis benötigen, findet auf dieser Seite weitere Informationen.Details einblenden
Zur Tierseuchenprophylaxe gehören auch die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Tieren und Tierprodukten sowie die damit verbundene Tierkennzeichnungspflicht.
Das Reisen von Heimtieren innerhalb der EU sowie die (Wieder-) Einreise von Heimtieren aus Drittländern in die EU werden durch internationales Recht geregelt. Ziel ist es, eine Einschleppung und Verbreitung der Tollwut zu verhindern. Auch für den Transport von Nutztieren gelten besondere Bestimmungen.
Das Veterinäramt ist für das Ausstellen amtstierärztlicher Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse zuständig. Ein solches Zeugnis für Schlacht- und andere Lebendtiere beantragt werden, wenn diese ausgeführt werden sollen.
Darüber hinaus müssen beim Tiertransport nicht nur die tierseuchenrechtlichen, sondern auch die tierschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden.
Das Reisen von Heimtieren innerhalb der EU sowie die (Wieder-) Einreise von Heimtieren aus Drittländern in die EU werden durch internationales Recht geregelt. Ziel ist es, eine Einschleppung und Verbreitung der Tollwut zu verhindern. Auch für den Transport von Nutztieren gelten besondere Bestimmungen.
Das Veterinäramt ist für das Ausstellen amtstierärztlicher Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse zuständig. Ein solches Zeugnis für Schlacht- und andere Lebendtiere beantragt werden, wenn diese ausgeführt werden sollen.
Darüber hinaus müssen beim Tiertransport nicht nur die tierseuchenrechtlichen, sondern auch die tierschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden.