Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Schweinen
Wer Schweine hält, muss diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse NRW anzeigen. Schweinehaltungen werden regelmäßig auf die Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Tierschutzvorschriften überprüft. Schweine werden regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht; dazu werden Blutproben von den Tieren genommen.Details einblenden
Wer Schweine hält,
- meldet diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse
- führt ein Bestandsregister, in dem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft beziehungsweise des Verbleibs unverzüglich eingetragen werden. Zeitgleich sind Zugänge im Bestand bei HI-Tier durch den die Schweine übernehmendem Betrieb der zentralen Datenbank zu melden
- berücksichtigt die Anforderungen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung
- verzeichnet jede Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch
Untersuchungspflicht:
Schweine müssen regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht werden.
Ohrmarken erhalten Schweinehalter beim:
LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 02151 51439-40
Fax: 02151 51439-51
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