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Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Schweinen

Wer Schweine hält, muss diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse NRW anzeigen. Schweinehaltungen werden regelmäßig auf die Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Tierschutzvorschriften überprüft. Schweine werden regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht; dazu werden Blutproben von den Tieren genommen.

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Wer Schweine hält,

  • meldet diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse
  • führt ein Bestandsregister, in dem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft beziehungsweise des Verbleibs unverzüglich eingetragen werden. Zeitgleich sind Zugänge im Bestand bei HI-Tier durch den die Schweine übernehmendem Betrieb der zentralen Datenbank zu melden
  • berücksichtigt die Anforderungen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung
  • verzeichnet jede Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch


Untersuchungspflicht:
Schweine müssen regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht werden.

Ohrmarken erhalten Schweinehalter beim:
LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 02151 51439-40
Fax: 02151 51439-51

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Anmeldung von Schweinen - online einreichen

Antrag auf Genehmigung eines Betriebes zur Haltung von Schweinen im Freien (Freilandhaltung) - online einreichen