Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Rindern
Wer Rinder hält, muss diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse NRW anzeigen. Außerdem ist der Rinderhalter verpflichtet, die Tiere auf verschiedene Krankheiten zu untersuchen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein stellt unter anderem Gesundheitsbescheinigungen für das Bovine Herpesvirus BHV1 aus.Details einblenden
Für das Verbringen von Tieren im Inland und in das Ausland sind vorgeschriebene Tiergesundheitsbescheinigungen erforderlich, unter anderem bei Rindern BHV1-Freiheit des Herkunftsbestandes und des Einzeltieres. Gesundheitsbescheinigungen werden aufgrund der Untersuchungsergebnisse vom Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt.
Des weiteren wird die Zulassung als Transportunternehmen und als Viehhandelsunternehmen überprüft.
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