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Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Rindern

Wer Rinder hält, muss diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse NRW anzeigen. Außerdem ist der Rinderhalter verpflichtet, die Tiere auf verschiedene Krankheiten zu untersuchen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein stellt unter anderem Gesundheitsbescheinigungen für das Bovine Herpesvirus BHV1 aus.

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Rinder müssen regelmäßig auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen verschiedene Tierkrankheiten untersucht werden: Brucellose/Leukose alle drei Jahre, BHV1 mindestens in jährlichen Abstand.

Für das Verbringen von Tieren im Inland und in das Ausland sind vorgeschriebene Tiergesundheitsbescheinigungen erforderlich, unter anderem bei Rindern BHV1-Freiheit des Herkunftsbestandes und des Einzeltieres. Gesundheitsbescheinigungen werden aufgrund der Untersuchungsergebnisse vom Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt.

Des weiteren wird die Zulassung als Transportunternehmen und als Viehhandelsunternehmen überprüft.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Anmeldung von Rindern - online einreichen

Antrag auf Ausstellung einer Amtstierärztlichen Bescheinigung über die BHV-1 Freiheit eines Rinderbestandes - online einreichen

Antrag auf Ausstellung einer Amtstierärztlichen Bescheinigung über die BHV-1 Freiheit eines Rindes (zum Beispiel für Tierschauen, 14 Tage gültig) - online einreichen