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Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Pferden und Eseln

Wer Equiden (Pferde, Esel) hält, muss diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse NRW anzeigen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein stellt zum Beispiel Bescheinigungen über die Gesundheit von Equiden und deren Transportfähigkeit aus. Diese Zertifikate werden nach der klinischen Untersuchung durch den amtlichen Tierarzt ausgestellt.

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Jeder Pferdehalter ist verpflichtet, seine Pferdehaltung oder seinen Betrieb beim Kreis Siegen-Wittgenstein anzuzeigen. Änderungen in der Haltung sowie die Aufgabe der Haltung sind dem Veterinäramt ebenso anzuzeigen.

Das Veterinäramt bestätigt die Gesundheit der Pferde und ihre Transportfähigkeit. Des weiteren wird die Zulassung als Transportunternehmen überprüft. Für das Verbringen von Tieren in das Ausland sind vorgeschriebene Tiergesundheitsbescheinigungen erforderlich.

Beauftragte Stelle des Landes NRW für Equidenpässe und Transponder:
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
Freiherr-von-Langen-Str. 13
48231 Warendorf
Telefon: 02581 6362-0
Fax: 02581 6362540

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