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Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Geflügel

Wer Geflügel hält, muss dieses beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse NRW anzeigen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein registriert Betriebe mit Geflügelhaltung und führt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Untersuchungen der Schlachttiere durch.

Für das Verbringen von Tieren in das Ausland sind vorgeschriebene Tiergesundheitsbescheinigungen erforderlich. Des weiteren wird die Zulassung als Transportunternehmen überprüft.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Anmeldung von Geflügel - online einreichen