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Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Schafen und Ziegen

Wer Schafe oder Ziegen hält, muss diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse NRW anzeigen.

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Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises, oder das Wandern mit Schafen, ist ein Gesundheitszeugnis beziehungsweise eine Triebgenehmigung erforderlich. Diese wird vom Veterinäramt nach der Begutachtung der Schafherde ausgestellt.

Für das Verbringen von Tieren ins Ausland sind vorgeschriebene Tiergesundheitsbescheinigungen erforderlich.

Des weiteren wird die Zulassung als Transportunternehmen überprüft.

Ohrmarken erhalten Schaf- beziehungsweise Ziegenhalter beim:
LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 02151 51439-40
Fax: 02151 51439-51

Notwendige Unterlagen und Online-Services

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