Jugendhilfeplanung
Das Jugendamt hält eine Reihe von unterstützenden und beratenden Angeboten für Eltern und Kinder bereit. Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, dafür zu sorgen, dass die Einrichtungen, Dienste und sonstigen Angebote ausreichend zur Verfügung stehen und sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Kinder, Jugendlichen und Eltern orientieren.
Dies bedeutet, dafür Sorge zu tragen, dass ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht. Ihre Aufgabe ist es auch zu schauen, welche Unterstützungsleistungen gegebenenfalls fehlen und dann passende Angebote zu entwickeln. Hierzu führt sie unter anderem Nutzerbefragungen durch und arbeitet mit anderen Diensten außerhalb der Kreisverwaltungen zusammen. Jugendhilfeplanung ist damit zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe.
Kinder- und Jugendförderplan 2022 - 2025
Mit dem neu verabschiedeten Kinder- und Jugendförderplant 2022 bis 2025 werden insbesondere die Themen »Stärkung der Rechte junger Menschen«, »Sicherung und zukunftsfähige Weiterentwicklung der entsprechenden Infrastruktur« sowie »Förderung von Vielfalt und Teilhabe« in den Fokus der Kinder- und Jugendförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein gerückt. Erarbeitet wurde der Plan durch das Kreisjugendamt gemeinsam mit Vertretern des Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein, des katholischen Jugendwerks »Förderband Siegen-Wittgenstein e.V.« und einem Vertreter der Städte und Gemeinden.
Geboten werden Leitlinien zur Weiterentwicklung und Ausgestaltung in den verschiedenen Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes. Grundlage des Plans bilden Ergebnisse aus verschiedenen Jugendstudien, jüngste Gesetzesänderungen und die Berücksichtigung gesellschaftlicher Themen wie Digitalisierung und nachhaltige Bildung.
Den Kinder- und Jugendförderplan ist hier einsehbar.