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Fischerprüfung

Der Kreis Siegen-Wittgenstein führt zweimal im Jahr Fischerprüfungen durch. Die nächsten Fischerprüfungen werden am 25.02.2025 und 26.02.2025 (unter Vorbehalt, je nach der Anzahl der Anmeldungen) in Bad Berleburg nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnung über die Fischerprüfung durchgeführt. Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 28.01.2025 bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Teilnehmen kann jeder, der das 13. Lebensjahr vollendet hat.

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Prüfungsablauf:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich/praktischen Teil.

Schriftlicher Prüfungsteil (60 Minuten):
Bei der schriftlichen Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer einen Fragebogen mit 60 Fragen aus sechs verschiedenen Sachgebieten (zehn Fragen je Sachgebiet):

A - Allgemeine Fischkunde
B - Spezielle Fischkunde
C - Gewässerkunde und Fischhege
D - Natur- und Tierschutz
E - Gerätekunde
F - Gesetzeskunde

Zu jeder Frage werden drei mögliche Antworten vorgegeben, wobei nur eine Antwort richtig ist. Insgesamt müssen aus jedem Sachgebiet mindestens sechs Fragen und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird den Prüfungsteilnehmern direkt im Anschluss mitgeteilt.

Ist dieser Prüfungsteil nicht bestanden, wird der Prüfungsteilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung kann zum nächsten Termin wiederholt werden!

Mündlich/praktischer Prüfungsteil:
Es folgt der mündlich/praktische Prüfungsteil mit der Abfrage der Artenkenntnis. Hierbei werden dem Prüfungsteilnehmer sechs - nach dem Zufallsprinzip ausgewählte - Schautafeln mit Fischen gezeigt, von denen mindestens vier Fische richtig benannt werden müssen.

Zum Abschluss der Prüfung wird dem Prüfungsteilnehmer vom Fachprüfer die Aufgabe gestellt, für den Fang einer bestimmten Fischart das entsprechende Angelgerät und das notwendige Zubehör waidgerecht zusammenzustellen. Der Prüfungsteilnehmer hat 15 Minuten Zeit für diese Aufgabe.

Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis sofort ausgehändigt.

Fischereischeine werden von den örtlichen Ortsbehörden (Stadt- und Gemeindeverwaltung - Rathaus) erteilt. Hierfür werden das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Passbild benötigt.

Eine Zweitausfertigung des Fischerprüfungszeugnisses ist für 35 Euro bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein erhältlich.

Tagesscheine sind vor Ort bei den Fischereiausübungsberechtigten (Angelsportvereine etc.) erhältlich.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim

Kreis Siegen-Wittgenstein
Untere Fischereibehörde
Bahnhof Weidenau 6
57076 Siegen

oder online eingereicht werden.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro. Wer einen Vorbereitungskurs besucht, bezahlt diese Gebühr beim jeweiligen Kursleiter. Andernfalls bekommt man mit der Zulassung zur Fischerprüfung eine Zahlungsaufforderung.