Tierarzneimittel
Überwachung des Erwerbs, der Abgabe und der Anwendung von Tierarzneimitteln sowie aller am Tierarzneimittelverkehr beteiligten Personen. Hierzu gehören: Tierhalter, insbesondere Nutztierhalter, Tierheilpraktiker und praktizierende Tierärzte. Außerdem wird der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln in Zoofachgeschäften und im Landhandel überwacht.Details einblenden
Für Nutztierhalter gelten umfangreiche Nachweispflichten. So müssen Tierhalter seit September 2001 jede Anwendung eines apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, in einem Bestandsbuch dokumentieren.