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Tierarzneimittel

Überwachung des Erwerbs, der Abgabe und der Anwendung von Tierarzneimitteln sowie aller am Tierarzneimittelverkehr beteiligten Personen. Hierzu gehören: Tierhalter, insbesondere Nutztierhalter, Tierheilpraktiker und praktizierende Tierärzte. Außerdem wird der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln in Zoofachgeschäften und im Landhandel überwacht.

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Für Nutztierhalter gelten umfangreiche Nachweispflichten. So müssen Tierhalter seit September 2001 jede Anwendung eines apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, in einem Bestandsbuch dokumentieren.