Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten und Schulen
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist als Bauaufsichtsbehörde auch zuständig für die Durchführung der Wiederkehrenden Prüfungen von Sonderbauten in allen Kommunen im Kreisgebiet, ausgenommen die Städte Kreuztal, Netphen und Siegen. Sonderbauten sind Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Berherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten, Hochhäuser, Großgaragen, Schulen, Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen von mehr als 1600 m² Bruttogrundfläche, Kindergärten und Horte mit mehr als vier Gruppen. Diese Gebäude sind aufgrund ihrer Größe und besonderen Nutzung regelmäßig z.B. in Bezug auf den Brandschutz zu überprüfen. Die Anforderungen richten sich insbesondere nach der Sonderbauverordnung NRW und der Schulbaurichtlinie. Die Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen ist gebührenpflichtig.