Waffen- und Munitionsangelegenheiten
Bearbeitung aller Angelegenheiten, die mit dem Erwerb und Führen von Waffen und Munition zu tun haben.Details einblenden
Den Umgang mit Waffen regelt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Waffengesetz. Als spezialgesetzliches Gefahrenabwehrrecht dient es dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und soll dazu beitragen, dass Gefahren, die aus dem Umgang mit Waffen entstehen können minimiert beziehungsweise ausgeschlossen werden.
Ziel ist es daher insbesondere, den privaten Erwerb und den Besitz von Waffen zu reglementieren und dem illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz vorzubeugen. Als weitere gesetzliche Grundlage ergänzt die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) diese Regelungen. Weiterhin sind die Waffenbehörden durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zu einem einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes angehalten.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Waffenrecht die
Kreispolizeibehörde
- Waffenbehörde -
Weidenauer Straße 231
57076 Siegen
zuständig.
Im Dezernat Zentrale Angelegenheit (ZA) 1/2 der Kreispolizeibehörde werden Anträge nach dem Waffengesetz bearbeitet. Hierzu gehören unter anderem Anträge zum Waffenerwerb und -besitz (Waffenschein, Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein) und die Bearbeitung der Anträge für die Waffenherstellung und den Waffenhandel oder auch Anträge zum Betreiben von Schießstätten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen des Bedürfnisses, der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Erlaubnisbewerbern und -inhabern nach dem Waffengesetz, der Schießstätten, Waffenaufbewahrung etc. werden ebenfalls durchgeführt. Sofern Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt werden, wird die Einleitung von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft.
Ziel ist es daher insbesondere, den privaten Erwerb und den Besitz von Waffen zu reglementieren und dem illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz vorzubeugen. Als weitere gesetzliche Grundlage ergänzt die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) diese Regelungen. Weiterhin sind die Waffenbehörden durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zu einem einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes angehalten.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Waffenrecht die
Kreispolizeibehörde
- Waffenbehörde -
Weidenauer Straße 231
57076 Siegen
zuständig.
Im Dezernat Zentrale Angelegenheit (ZA) 1/2 der Kreispolizeibehörde werden Anträge nach dem Waffengesetz bearbeitet. Hierzu gehören unter anderem Anträge zum Waffenerwerb und -besitz (Waffenschein, Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein) und die Bearbeitung der Anträge für die Waffenherstellung und den Waffenhandel oder auch Anträge zum Betreiben von Schießstätten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen des Bedürfnisses, der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Erlaubnisbewerbern und -inhabern nach dem Waffengesetz, der Schießstätten, Waffenaufbewahrung etc. werden ebenfalls durchgeführt. Sofern Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt werden, wird die Einleitung von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft.