Vergabeprüfstelle für die Städte und Gemeinden des Kreises
Durchführung von Beschwerdeverfahren bei kommunalen Vergaben:Beschwerden gegen Vergabeverfahren von Städten und Gemeinden können von beteiligten Unternehmen formlos unter Angabe des Grundes bei der Kommunalaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein eingereicht werden.