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Vergabeprüfstelle für die Städte und Gemeinden des Kreises

Durchführung von Beschwerdeverfahren bei kommunalen Vergaben:
Beschwerden gegen Vergabeverfahren von Städten und Gemeinden können von beteiligten Unternehmen formlos unter Angabe des Grundes bei der Kommunalaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein eingereicht werden.