Sportförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein
Der Kreis Siegen-Wittgenstein fördert mit den aufgeführten Zuschüsse das Engagement der Sportvereine:
Zuschuss zu den Kosten des Besuchs Deutscher Meisterschaften
Den Sportvereinen im Kreis Siegen-Wittgenstein kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft gewährt werden. Der Antrag ist mit einem Anschreiben auf dem offiziellen Briefkopf des Vereins bis zum 30.11. eines Jahres einzureichen.
Förderung besonderer Sportveranstaltungen
Regionale Sportveranstaltungen der hiesigen Vereine mit überregionaler oder internationaler Bedeutung können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit einem Zuschuss zur Kostendeckung unterstützt werden. Dazu kann vor der Veranstaltung ein formloser Antrag gestellt werden.
Bereitstellung kreiseigener Sportstätten
Die kreiseigenen Sportstätten können im Rahmen der geltenden Benutzungsordnung und Entgelttarifen für Übungszwecke und Sportveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Außerhalb der festgelegten Übungs- und Trainingszeiten kann jeder die Sportstätten zu sportlichen Betätigungen nutzen, die dem Zweck der Anlage entsprechen. Der Antrag zu der Benutzung von Sportstätten ist rechtzeitig schriftlich an die Kreisverwaltung zu richten.