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Sozialpsychiatrie

Der Sozialpsychiatrische Dienst steht allen Menschen, die von seelischen Belastungen oder Krankheiten betroffen sind, offen. Eine enge Kooperation mit allen, an der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung beteiligten Institutionen ist gegeben.

Rechtsgrundlage der Arbeit sind das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) und das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG).

Das Angebot ist vertraulich und kostenlos:

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An den Sozialpsychiatrischen Dienst kann sich wenden,
  • wer an einer seelische Erkrankung leidet,
  • sich in einer Lebenskrise befindet,
  • unter Ängsten und Unsicherheiten leidet,
  • nach dem Aufenthalt in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik weitere Unterstützung wünscht oder
  • sich über Hilfsangebote oder psychische Erkrankungen informieren möchte.

Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet fachärztliche und soziale Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Institutionen - Krisenintervention zu Dienstzeiten - und praktische Hilfestellung, zum Beispiel bei Behördengängen, Beantragung von Sozialleistungen.