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Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf

Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf ist Ansprechpartner für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber, wenn es um begleitende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder um Kündigungsschutz geht.

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Die Fachstelle berät und gibt Hilfestellungen bei Konflikten im Betrieb mit dem Ziel der Vermeidung von Kündigungen und dem Erhalt von Beschäftigungsverhältnissen. Hierzu zählt auch die Anhörung aller Beteiligten in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren nach Sozialgesetzbuch (SGB) IX Teil 2.

Darüber hinaus stellt die Fachstelle finanzielle Mittel für technische Lösungen als Zuschüsse für betriebliche Maßnahmen zur Verfügung.