Schwerbehindertenausweis - Allgemeine Auskunft, Antragsverfahren, Beiblattausstellung
Der Kreis Siegen-Wittgenstein führt das Feststellungsverfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch. Entscheidungsgrundlage ist das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX).
Seit September 2014 werden die Schwerbehindertenausweise aus Papier von Ausweisen im Scheckkartenformat abgelöst. Die alten Papierausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
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Im Feststellungsverfahren wird ermittelt,
- ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt,
- welcher Grad der Behinderung vorhanden ist und
- welche gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen gegeben sind (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis).
Die wichtigsten Merkzeichen sind:
- G für erheblich beeinträchtigt in der Bewegungfähigkeit im Straßenverkehr
- aG für außergewöhnlich gehbehindert (hierzu gehören zum Beispiel querschnittsgelähmte oder doppel-oberschenkelamputierte Menschen)
- B für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- H für hilflos
- Bl für blind
- Gl für gehörlos.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei circa drei Monaten.
Verschlimmert sich die Behinderung, kann ein neuer Antrag auf Feststellung der Behinderung gestellt werden.
Bei Verlust des Schwerbehindertenausweises ist eine schriftliche Verlustmeldung erforderlich sowie ein aktuelles, auf der Rückseite mit dem Namen, Geburtsdatum und Aktenzeichen versehenes Passfoto.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Antragsformular
- aktuelles Passbild