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Prüfung von Vergaben aus dem Bereich Bau und Technik (VOB)

Die Prüfung der Vergaben ist gemäß § 103 Abs. 1 Ziffer 8 GO NRW eine gesetzliche Pflichtaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Neben Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) werden auch Vergaben mit einem Auftragswert ab 25.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer) nach der Vergabe -und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geprüft.