Naturpark Sauerland-Rothaargebirge
Naturparke sind gemäß Paragraph 27 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete. Hierzu zählt der Schutz und Erhalt der Landschaft mit ihrer Arten-und Biotopvielfalt, die Gewährleistung einer nachhaltigen und naturnahen Erholung für die einheimische Bevölkerung und Gäste ebenso wie die Vermittlung und die Schaffung eines Bewusstseins über die kulturhistorischen und ökologischen Besonderheiten der einzigartigen Kulturlandschaft. Auch die Stärkung der regionalen Entwicklung und die Bildung für nachhaltige Entwicklung bilden ein zentrales Aufgabenfeld.
In Deutschland gibt es derzeit 105 Naturparke, die etwa 28,4 % der Landesfläche ausmachen. Mit einer Fläche von 3.827 km² ist der 2015 gegründete Naturpark Sauerland Rothaargebirge der zweigrößte Naturpark in Deutschland. Er erstreckt sich über den Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Hochsauerlandkreis und den Märkischen Kreis.
Anliegen ist, den Naturpark Sauerland Rothaargebirge gemeinsam mit den regionalen Akteuren zu erhalten und weiterzuentwickeln.