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Naturdenkmale

Naturdenkmale sind gemäß Paragraph 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz erforderlich ist - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder - wegen iher Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.

Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Betreuung von Naturdenkmalen, die Kontrolle und die Einleitung von Verkehrssicherungsmaßnahmen zuständig.

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Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind verboten.

Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es derzeit 364 Naturdenkmale (Stand: Dezember 2014). Hierbei handelt es sich bei der überwiegenden Anzahl um die Landschaft oder das Dorf- und Stadtbild prägende sowie kulturhistorisch bedeutsame Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen.