Inhalt

Kreisstraßen

Unterhaltung, Ausbau und Neubau von Kreisstraßen einschließlich Grunderwerb. Die Kreisstraßen des Kreises Siegen-Wittgenstein haben eine Länge von etwa 259 km. Sie ergänzen das klassifizierte Straßennetz aus Bundes- und Landesstraßen und haben im wesentlichen die Aufgabe, zwei benachbarte Städte beziehungsweise Gemeinden zu verbinden.

Details einblenden

Die Kreisstraßen alleine bilden kein zusammenhängendes Straßennetz und können daher für sich nicht wirtschaftlich unterhalten werden. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat daher eine Vereinbarung über die Unterhaltung und Verwaltung der Kreisstraßen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgeschlossen. Die Regionalniederlassung Südwestfalen betreut im gesamten Kreisgebiet ergänzend zu den Bundes- und Landesstraßen auch die Kreisstraßen. Sie verfügt mit den Straßenmeistereien in Erndtebrück, Kreuztal und Wilnsdorf über die entsprechende Infrastruktur.

Auch bauliche Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neubaumaßnahmen plant der Landesbetrieb im Auftrag und unter Kontrolle des Kreises Siegen-Wittgenstein und führt sie aus.

Die Decken von Straßenabschnitten, die nennenswerte Mängel aufweisen, werden zudem kontinuierlich erneuert. Der Kreis Siegen-Wittgenstein gewährleistet dadurch eine hohe Qualität der Kreisstraßen.

Der Kreis ist als Straßenbaulastträger auch für die Verkehrssicherheit der Kreisstraßen verantwortlich. Der Landesbetrieb führt auch hier im Auftrag und auf Kosten des Kreises die erforderlichen Maßnahmen durch.