Archivische Bewertung von Dokumentationsgut
Auf der Grundlage des Archivgesetzes NRW bewertet das Kreisarchiv die angebotenen Unterlagen der Kreisverwaltung auf deren Archivwürdigkeit. Archivwürdige Unterlagen übernimmt das Kreisarchiv zur weiteren Bearbeitung.Die Bewertung der angebotenen Unterlagen erfolgt nach den Kritierien der Verantwortlichkeit und der historischen Relevanz. Ziel ist eine umfassende Dokumentation aller Lebensverhältnisse im Kreis Siegen-Wittgenstein.