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Altersjubiläen

Vorbereitung und Weiterleitung möglicher Glückwünsche des Landrats, des Ministerpräsidenten, des Regierungspräsidenten und des Bundespräsidenten zu Alters- oder Ehejubiläen. Zu diesen Anlässen gratulieren der Landrat, die Ministerpräsidentin des Landes NRW, der Regierungspräsident oder der Bundespräsident.

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Die Stadt oder Gemeinde unterrichtet den Landrat über das Jubiläum. Der Landrat leitet diese Information dann an die jeweilige Stelle weiter. Allerdings gratulieren nicht alle zu den gleichen Anlässen.

Bundespräsident:
  • 65-jähriges Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
  • 70-jähriges Ehejubiläum
  • 75-jähriges Ehejubiläum
Vollendung des 100., 105. und jedes weiteren Lebensjahres

Ministerpräsidentin:
  • 65-jähriges Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
  • 70-jähriges Ehejubiläum
  • 75-jähriges Ehejubiläum
Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

Regierungspräsident
  • 60-jähriges Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit)

Landrat:
  • 50-jähriges Ehejubiläum (Goldene Hochzeit)
  • 60-jähriges Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit)
  • 65-jähriges Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
  • 70-jähriges Ehejubiläum
  • 75-jähriges Ehejubiläum
Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres