Kindertageseinrichtungen
Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Betreuung, entweder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII).
Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht bereits seit dem Jahr 1996.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es (ohne Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Siegen) insgesamt 135 Kindertageseinrichtungen, die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern als anerkannte Träger der Jugendhilfe übernehmen.
Einige Kindertageseinrichtungen sind Familienzentren. Sie fördern und beraten Familien und ihre Kinder in vielen Fragen, unterstützen sie individuell und machen spezielle familienbezogene Angebote. Hierzu arbeiten sie mit vielen anderen Fachdiensten und Einrichtungen zusammen, die Unterstützungsleistungen für Kinder und Familien bereithalten, zum Beispiel den Erziehungsberatungsstellen oder der Volkshochschule.
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Aktuell gibt es 34 zertifizierte Familienzentren (bestehend aus 41 Einrichtungen, da manche Familienzentren im Verbund aus mehreren Einrichtungen geführt werden) im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein. Jede Stadt und Gemeinde verfügt über mindestens ein Familienzentrum. Andere haben, abhängig von der Größe der Kommune, mehrere Familienzentren.
Die Einrichtungen der Kinderbetreuung werden durch das Land NRW, den Kreis Siegen-Wittgenstein, die Einrichtungsträger, die Städte und Gemeinden und durch einen Elternbeitrag finanziert.
Von den Eltern wird ein Elternbeitrag erhoben, der sich nach dem Umfang der Betreuung und dem Familieneinkommen sowie weiteren sozialen und persönlichen Voraussetzungen errechnet.
Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von unter 40.000 Euro sind von den Elternbeiträgen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein befreit. Seit dem 1. August 2011 ist der Besuch von Kindern im letzten Besuchsjahr vor der Einschulung kostenfrei, seit dem 1. August 2020 ist sogar der Besuch von Kindern im vorletzten Besuchsjahr beitragsfrei.
Ab dem 1. August 2015 zahlen Eltern überhaupt keine Elternbeiträge, wenn sie für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen und ein Kind oder mehrere Kinder dieser Familie in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Kindertagespflegeperson betreut werden.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein wird Familien mit zwei Kindern, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, der zweite Elternbeitrag erlassen.