Jägerprüfung
Um die Jagd ausüben zu dürfen, ist der Besitz eines Jagdscheins erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung des Jagdscheines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung. Die Jägerprüfung ist in Nordrhein-Westfalen bei der unteren Jagdbehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zugelassen werden Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, die körperliche Eignung und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen.
Die Jägerprüfung wird in Nordrhein-Westfalen einmal im Jahr abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Die nächste Prüfung (schriftlicher Teil) findet landeseinheitlich am 23. April 2025 statt. Die genauen Prüfungstermine der weiteren Prüfungsteile werden drei Monate vor Beginn der Prüfung ortsüblich bekannt gegeben. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung 2025 sind bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein einzureichen.
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Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen. Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde. Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.
Die Kosten betragen 220 Euro Prüfungsgebühr und 30 Euro Verwaltungsgebühr.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur «kundigen Person«
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
- Führungszeugnis