Immissionsschutz
Seit 1. Januar 2008 sind im Bereich des technischen Umweltschutzes teilweise Aufgaben vom Land auf die Kreise und kreisfreien Städte übergegangen. Die Zuständigkeit für die Überwachung und Genehmigung von gewerblichen und industriellen Anlagen, die nicht von landesweiter Bedeutung sind, ist von der Bezirksregierung Arnsberg (ehemals Staatliches Umweltamt Siegen/Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Siegen) auf den Kreis Siegen-Wittgenstein übertragen worden.Die Aufgaben der Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein sind:
- Beratung von Betreibern einer Anlage und Bürgern
- Überwachung von gewerblichen und industriellen Anlagen einschließlich Deponien
- Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Bearbeitung von Nachbarbeschwerden im Bereich Immissionsschutz
- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung
- Beurteilung von Emissionen und Immissionen sowie die Messung von Lärm
Details einblenden
Der Immissionsschutz
Die Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein ist Genehmigungsbehörde für umweltrelevante industrielle beziehungsweise gewerbliche Anlagen, wie Wärme und Energieerzeugungsanlagen, Anlagen zur Chemiebetriebe oder Abfallbehandlungsanlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedürfen und in der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) aufgeführt sind. Allerdings beschränkt sich die Zuständigkeit auf solche Projekte (Neuerrichtungen und wesentliche Änderungen), die nicht zusätzlich einer Prüfung auf Umweltverträglichkeit unterliegen, hier ist in der Regel die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Zu einer wichtigen Aufgabe der Unteren Immissionsschutzbehörde gehört es, bei Nachbarbeschwerden die erforderlichen Ermittlungen möglichst kurzfristig vor Ort aufzunehmen. Diese können sich beziehen auf Gerüche aus Deponien, Lärm an Baustellen, Staub aus Stahlgießereien, Licht an Sportplätzen und ähnliches.
Als Träger öffentlicher Belange ist Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein an der Bauleitplanung der Städte und Gemeinden beteiligt. Dabei wirkt das Amt darauf hin, dass durch geschickte Planung spätere Nutzungskonflikte zwischen gewerblichen Betrieben und benachbarter Wohnbebauung vermieden werden.
- vergleicht beim Bürger ankommende Immissionen mit den zulässigen Werten,
- kontrolliert die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen eines Betriebes,
- schließt den Gewässer- und Bodenschutz in die Überwachung der Anlage mit ein,
- erteilt Ausnahmen für Nachtarbeit nach Paragraph 9 Landesimmissionsgesetz NRW und überwachen diese,
- kommt bei der Überwachung in der Regel ohne Anmeldung zu einem möglichen Verursacher einer Belästigung.
Die Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein ist Genehmigungsbehörde für umweltrelevante industrielle beziehungsweise gewerbliche Anlagen, wie Wärme und Energieerzeugungsanlagen, Anlagen zur Chemiebetriebe oder Abfallbehandlungsanlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedürfen und in der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) aufgeführt sind. Allerdings beschränkt sich die Zuständigkeit auf solche Projekte (Neuerrichtungen und wesentliche Änderungen), die nicht zusätzlich einer Prüfung auf Umweltverträglichkeit unterliegen, hier ist in der Regel die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Zu einer wichtigen Aufgabe der Unteren Immissionsschutzbehörde gehört es, bei Nachbarbeschwerden die erforderlichen Ermittlungen möglichst kurzfristig vor Ort aufzunehmen. Diese können sich beziehen auf Gerüche aus Deponien, Lärm an Baustellen, Staub aus Stahlgießereien, Licht an Sportplätzen und ähnliches.
Als Träger öffentlicher Belange ist Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein an der Bauleitplanung der Städte und Gemeinden beteiligt. Dabei wirkt das Amt darauf hin, dass durch geschickte Planung spätere Nutzungskonflikte zwischen gewerblichen Betrieben und benachbarter Wohnbebauung vermieden werden.