Abgeschlossenheitsbescheinigung (Wohnungseigentumsgesetz)
99012002000000, 99012002012000
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann an Wohnungen Wohnungseigentum und an sonstigen Räumen Teileigentum begründet werden. Das ist z.B. regelmäßig bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern der Fall. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.