Inhalt

Hilfe zur Pflege (Investitionsaufwendungen)

Der Kreis Siegen-Wittgenstein gewährt Trägern vollstationärer Pflegeeinrichtungen zur Finanzierung ihrer förderfähigen Aufwendungen nach Paragraph 11 des Alten- und Pflegegesetzes NRW, die der Kurzzeitpflege zuzuordnen sind sowie teilstationären Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege die nach Paragraph 12 Altenpflegegesetz Durchführungsverordnung (APG DVO) NRW anerkennungsfähigen Aufwendungen.

Details einblenden

Der Antrag ist bis zum 15. des folgenden Kalendermonats zu stellen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Siegen-Wittgenstein zum Zeitpunkt der Aufnahme in der Einrichtung hat oder in den zwei Monaten vor Aufnahme zuletzt gehabt hat und pflegebedürftig nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist (Pflegestufe I bis III).

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Anträge sind an folgende E-Mail-Adresse zu verschicken:
investkostensoziales@siegen-wittgenstein.de, Telefon: 0271 333-1700

  • den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
  • Kopie des Versorgungsvertrages nach § 72 Abs. 1 SGB XI
  • Kopie der Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI
  • Festsetzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen gem. § 12 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen
  • Bankverbindung der Pflegeeinrichtung