Hilfe zur Pflege (Investitionsaufwendungen)
Der Kreis Siegen-Wittgenstein gewährt Trägern vollstationärer Pflegeeinrichtungen zur Finanzierung ihrer förderfähigen Aufwendungen nach Paragraph 11 des Alten- und Pflegegesetzes NRW, die der Kurzzeitpflege zuzuordnen sind sowie teilstationären Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege die nach Paragraph 12 Altenpflegegesetz Durchführungsverordnung (APG DVO) NRW anerkennungsfähigen Aufwendungen.Details einblenden
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Anträge sind an folgende E-Mail-Adresse zu verschicken:
investkostensoziales@siegen-wittgenstein.de, Telefon: 0271 333-1700
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- Kopie des Versorgungsvertrages nach § 72 Abs. 1 SGB XI
- Kopie der Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI
- Festsetzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen gem. § 12 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen
- Bankverbindung der Pflegeeinrichtung