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Hilfe zur Pflege (stationär)

Der Kreis Siegen-Wittgenstein gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.

Leistungen können frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt werden, an dem der Antrag gestellt wurde, beziehungsweise später, wenn zum Beispiel die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Für die Antragstellung ist der Grundantrag Sozialhilfe sowie der Fragebogen im Dokument «Informationen Hilfe zur Pflege (stationär)« auszufüllen. Hier finden Sie auch eine Auflistung der notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.