Inhalt

Geschwindigkeitsüberwachung

Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung ist die Verhinderung von Verkehrsunfällen mit oftmals schweren Folgen. Deshalb misst die Kreisordnungsbehörde Siegen gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Siegen an Gefahrstellen, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Hierzu zählen unter anderem Orte und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern, sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen genutzt werden.

Vorrangig heißt jedoch nicht ausnahmslos. Deshalb muss überall im Kreisgebiet jederzeit mit Radarmessungen gerechnet werden. Insbesondere auch auf den Hauptdurchgangsstraßen der einzelnen Siegerländer und Wittgensteiner Ortschaften.

Eine Auflistung der Kontrollstellen finden Sie unten.

Die Kreisordnungsbehörde behält sich jedoch vor, kurzfristig auch an anderen Stellen Messungen durchzuführen.

Details einblenden

Den Übersichten können alle stationären und mobilen Messplätze des Kreises Siegen-Wittgenstein entnommen werden. Im Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren ist die Berufung auf das Messstellenverzeichnis aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Polizei eigene Messungen auch an anderen Stellen durchführt.