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Flurstückverschmelzungen/Grundstücksvereinigungen

Bei einer Verschmelzung werden mehrere Flurstücke (früher: Parzellen), die räumlich zusammen liegen, zu einem Flurstück zusammengefasst.

Analog dazu werden bei einer Vereinigung im Grundbuch mehrere Grundstücke im Rechtssinne zu einem Grundstück zusammengefasst.

Verschmelzungen und Vereinigungen können zur Umsetzung von Bauvorhaben oder zur Regulierung von grundbuchlichen Belastungen notwendig sein. Das Amt 62 berät die Grundstückseigentümer und nimmt die erforderlichen Anträge auf.